Patientenrechtegesetz - Bedeutung für Hyperhidrose und Erythrophobie - Patienten mit übermäßigem Schwitzen oder Erröten / Facial blushing / Erythrophobie

Das seit letztem Jahr neu gefasste Patientenrechtegesetz bringt auch für Patientinnen und Patienten mit übermäßigem Schwitzen (Hyperhidrose) und krankhaftem Erröten (sogenanntes Facial blushing oder Erythrophobie) einige wichtige Neuerungen. Auch wenn Vieles schon bisher hätte normal sein sollen - beispielsweise dass alle Patienten die über sie verfassten Arztbriefe auch für die eigenen Unterlagen erhalten können - war es in der Vergangenheit oft sehr mühselig, solche Berichte zu erhalten.

So ist es jetzt Ihr Recht als Patientin oder Patient, dass Sie solche Berichte bekommen. Zum Beispiel nach einer Operation können Sie sich einen Operationsbericht oder einen Arztbrief aushändigen lassen. Die Kopier- und Portokosten müssen Sie allerdings tragen. Sollten Ihre Operateure nicht mehr erreichbar sein, dann können Sie sich auch an das Krankenhaus wenden und dort die Berichte abrufen. So einfach geht das - hoffentlich - jetzt.

Uns ist aber noch ein ganz anderer Punkt aufgefallen, der für die Behandlung von Schwitzen und Erröten interessant ist. Ganz besonders deswegen, da aktuell immer mehr Ärztinnen und Ärzte erstmalig Hyperhidose-Eingriffe durchführen. Dies gilt vor allem für operative Eingriffe am vegetativen Nervensystem, dessen "Aktivator-Nerv", der sogenannte "Sympathikus", das Schwitzen und Erröten steuert. Diese Operationen haben verschiedene Namen und werden meist Sympathektomie, Sympathikusblockade oder Sympathikusblock genannt. Abkürzungen wie ETS, ETSC und ESB stehen dann für "endoskopische thorakale Sympathikusblockade", wobei thorakal bedeutet, dass die Operation im Brustraum durchgeführt wird. Das C steht für das Verwenden von Metallclips, die zur Blockade auf den Nerven aufgeklemmt werden. Das nennt man Clipping oder Clamping. Die Abkürzung ELS steht für endoskopische lumbale Sympathikusblockade und lumbal bedeutet dann "im Lendenbereich", denn hier wird der Nerventeil des Sympathikus der das Füßeschwitzen steuert geblockt.

Das Patientenrechtegesetz (BGB 630ff) sieht im Zusammenhang mit einem Urteil des OLG Karlsruhe eine besondere Aufklärungspflicht des Arztes, wenn dieser eine Operation durchführt, in der er noch nicht erfahren und routiniert ist. Selbst ein erfahrener Operateur (z.B. Allgemeinchirurg oder Thoraxchirurg), der eine neue OP (z.B. ETS/ELS) in sein Spektrum aufnimmt, die er zuvor noch nicht oder nur selten durchgeführt hat, muss seine Patienten über diesen Umstand aufklären, da hierdurch für die Patientinnen und Patienten ein erhöhtes Risiko entstehen kann (Quelle dgintim.de).

Wenn Sie sich als von Hyperhidrose oder Erythrophobie Betroffene einer Sympathikus-Operation unterziehen wollen, so klären Sie mit Ihren Behandlern ganz besonders diesen Punkt: über wieviel Erfahrung verfügt das Behandlungsteam. Damit ist natürlich nicht nur die Operateurin/der Operateur gemeint, sondern auch das OP-Team und das Pflegeteam für die Zeit nach der Operation. Denn eine Behandlung ist nur so gut und so sicher wie ihr schwächstes Glied. Alle Beteiligten sollten also Erfahrung mit Ihrer Krankheit und Behandlung haben.

Falls Sie weitere Fragen haben oder für sich oder Angehörige eine zweite Meinung einholen wollen, nehmen Sie gerne mit mir und meinem Team Kontakt auf. Wir sind gerne für Sie da unter www.schwitzen.de oder direkt Tel 089 27272012. Rufen Sie einfach an.

Herzlich Ihr
PD Dr. Christoph Schick mit seinem Team des DHHZ

Deutsches Hyperhidrosezentrum DHHZ
http://www.deutsches-hyperhidrose-zentrum.de